Rechtliches
KI-Transparenzrichtlinie
Transparenz über den Einsatz künstlicher Intelligenz auf ITSBETTER
Stand: 09. August 2026
1. Zweck dieser Richtlinie
itsbetter nutzt moderne digitale Technologien und kann dabei auch Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) einsetzen.
Mit dieser Richtlinie möchten wir transparent darstellen, wo und zu welchen Zwecken KI bei itsbetter eingesetzt werden kann, wie wir mit KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten umgehen und wann entsprechende Hinweise oder Kennzeichnungen erfolgen.
Wir orientieren uns dabei insbesondere an den jeweils geltenden Anforderungen der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) sowie an sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026.
2. Was verstehen wir unter KI?
Unter künstlicher Intelligenz verstehen wir insbesondere softwaregestützte Systeme, die beispielsweise:
- Texte erzeugen oder bearbeiten,
- Bilder erzeugen oder verändern,
- Audio- oder Videoinhalte erstellen,
- Informationen analysieren,
- Inhalte klassifizieren oder strukturieren,
- Übersetzungen erstellen,
- Empfehlungen oder Vorschläge erzeugen,
- Such- und Rechercheprozesse unterstützen,
- Kommunikation automatisieren
- oder andere Aufgaben übernehmen können, die üblicherweise menschliche kognitive Leistungen erfordern.
3. Einsatzbereiche bei itsbetter
KI kann bei itsbetter insbesondere in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Erstellung und Optimierung von Unternehmenstexten,
- Bearbeitung von Unternehmensbeschreibungen,
- SEO- und Content-Optimierung,
- Übersetzungen,
- Zusammenfassungen,
- Kategorisierung und Strukturierung von Unternehmensinformationen,
- Erstellung oder Bearbeitung von Grafiken,
- Erstellung von Werbemitteln,
- Recherche und Informationsaufbereitung,
- technische Datenverarbeitung,
- Qualitätskontrolle,
- interne Arbeitsabläufe,
- Kundenservice,
- Chatbots und automatisierte Kommunikation,
- Unterstützung bei Marketing- und Werbemaßnahmen.
Der konkrete Einsatz kann sich im Laufe der technischen Entwicklung verändern.
4. KI bei der Erstellung von Unternehmenseinträgen
itsbetter kann Kunden bei der Erstellung oder Optimierung ihrer Unternehmenseinträge unterstützen.
Dabei können KI-gestützte Systeme beispielsweise verwendet werden, um:
- vorhandene Informationen sprachlich aufzubereiten,
- Unternehmensbeschreibungen zu erstellen,
- Texte zu strukturieren,
- Texte für Suchmaschinen zu optimieren,
- Inhalte zusammenzufassen,
- Übersetzungen zu erstellen,
- Informationen Kategorien zuzuordnen
- oder vorhandene Inhalte redaktionell zu verbessern.
Die Verwendung von KI bedeutet nicht automatisch, dass ein Inhalt vollständig durch KI erstellt wurde.
In vielen Fällen werden KI-Systeme lediglich als Werkzeug innerhalb eines redaktionellen oder menschlich kontrollierten Arbeitsprozesses eingesetzt.
5. Menschliche Kontrolle
Soweit dies für den jeweiligen Anwendungsfall sinnvoll und erforderlich ist, können KI-gestützt erstellte Inhalte durch Mitarbeiter oder beauftragte Personen geprüft, bearbeitet und freigegeben werden.
Dabei können insbesondere:
- sachliche Fehler korrigiert,
- Formulierungen angepasst,
- Inhalte gekürzt oder erweitert,
- Angaben mit den bereitgestellten Informationen abgeglichen
- und Inhalte an die Anforderungen von itsbetter angepasst
werden.
Eine menschliche Überprüfung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act entfällt.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls.
6. Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Nicht jeder Einsatz künstlicher Intelligenz führt automatisch zu einer sichtbaren Kennzeichnung.
Ob ein Inhalt gekennzeichnet werden muss, hängt insbesondere ab von:
- der Art des KI-Systems,
- dem konkreten Inhalt,
- der Art und Weise der Erstellung oder Veränderung,
- dem Zweck der Veröffentlichung,
- dem Verhältnis zwischen menschlicher und automatisierter Erstellung,
- der Art des Mediums
- und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Soweit eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist, wird itsbetter geeignete Maßnahmen treffen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
„KI-generiert“
„Mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt“
„KI-generiert und redaktionell bearbeitet“
oder vergleichbare Hinweise.
Die konkrete Kennzeichnung kann abhängig vom jeweiligen Inhalt und den technischen Möglichkeiten unterschiedlich ausfallen.
7. KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien
Werden Bilder, Videos oder Audiodateien ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert, können gesetzliche Transparenzpflichten bestehen.
Soweit erforderlich, können entsprechende Inhalte sichtbar oder technisch gekennzeichnet werden.
Hierfür können – abhängig von der jeweiligen Technologie – beispielsweise verwendet werden:
- sichtbare Kennzeichnungen,
- Metadaten,
- maschinenlesbare Informationen,
- Herkunftsangaben,
- technische Content-Credentials
- oder andere geeignete Verfahren.
8. KI-generierte Texte
Bei KI-generierten Texten wird zwischen verschiedenen Einsatzarten unterschieden.
Ein vollständig automatisiert erzeugter Text kann anders zu beurteilen sein als ein von einem Menschen erstellter und lediglich durch KI sprachlich korrigierter oder optimierter Text.
itsbetter prüft daher die jeweilige Verwendung und berücksichtigt die gesetzlichen Transparenzanforderungen.
Soweit eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, wird eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen.
9. KI-unterstützte redaktionelle Bearbeitung
Nicht jede Nutzung eines KI-Systems führt dazu, dass ein Inhalt als „KI-generiert“ bezeichnet werden muss.
Beispielsweise kann KI lediglich eingesetzt werden für:
- Rechtschreibkorrektur,
- Grammatikprüfung,
- Übersetzung,
- sprachliche Verbesserung,
- Formatierung,
- Zusammenfassung,
- Ideenfindung
- oder technische Optimierung.
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
10. KI-Chatbots und automatisierte Kommunikation
Wenn itsbetter einen KI-gestützten Chatbot oder ein vergleichbares System einsetzt, werden Nutzer grundsätzlich darüber informiert, dass sie mit einem KI-System interagieren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein entsprechender Hinweis kann beispielsweise lauten:
Hinweis: Sie kommunizieren derzeit mit einem KI-gestützten Assistenzsystem.
Bei einem Wechsel zu einem menschlichen Mitarbeiter kann dies entsprechend kenntlich gemacht werden.
11. KI und Unternehmensdaten
Bei der Erstellung und Bearbeitung von Unternehmenseinträgen können vom jeweiligen Unternehmen bereitgestellte Informationen verarbeitet werden.
Der jeweilige Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für:
- Unternehmensdaten,
- Texte,
- Bilder,
- Logos,
- Marken,
- Produktinformationen,
- Leistungsbeschreibungen
- und sonstige Inhalte.
Die Nutzung eines KI-Systems ändert nichts an der Verantwortlichkeit des Kunden für die von ihm bereitgestellten Inhalte.
12. Personenbezogene Daten und KI
Personenbezogene Daten werden bei der Nutzung von KI-Systemen nur verarbeitet, soweit hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage besteht.
Wir berücksichtigen insbesondere:
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
- das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
- und sonstige anwendbare Datenschutzvorschriften.
Personenbezogene Daten sollen nicht ohne entsprechenden Zweck oder Rechtsgrundlage an KI-Systeme übermittelt werden.
Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
13. Externe KI-Anbieter
Für bestimmte Aufgaben können externe KI-Dienste eingesetzt werden.
Dabei kann es sich beispielsweise um Systeme für:
- Textgenerierung,
- Bildgenerierung,
- Übersetzung,
- Recherche,
- Analyse,
- Automatisierung
- oder Kundenkommunikation
handeln.
Soweit durch die Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die entsprechenden Verarbeitungsvorgänge in unserer Datenschutzerklärung berücksichtigt.
14. KI bei Werbeanzeigen und Marketing
KI kann bei der Erstellung von:
- Werbetexten,
- Anzeigen,
- Bannern,
- Grafiken,
- Social-Media-Inhalten,
- SEO-Inhalten,
- Landingpages
- und sonstigen Marketingmaterialien
eingesetzt werden.
Soweit gesetzliche Kennzeichnungspflichten bestehen, werden diese berücksichtigt.
Bei Werbeinhalten bleiben daneben die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an Werbung, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Irreführung und Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation, unberührt.
15. Keine Garantie für KI-generierte Inhalte
KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder sachlich unzutreffende Ergebnisse erzeugen.
Daher werden KI-gestützt erzeugte Inhalte – soweit erforderlich und sinnvoll – überprüft und bearbeitet.
Eine vollständige Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Insbesondere können KI-Systeme:
- Informationen falsch interpretieren,
- veraltete Informationen verwenden,
- Zusammenhänge falsch darstellen,
- Quellen oder Tatsachen fehlerhaft wiedergeben
- oder Inhalte erzeugen, die einer zusätzlichen Überprüfung bedürfen.
16. Verantwortung bei Kundenaufträgen
Beauftragt ein Kunde itsbetter mit der Erstellung von Texten, Bildern, Werbemitteln oder sonstigen Inhalten, kann KI Bestandteil des dafür eingesetzten Arbeitsprozesses sein.
Sofern der Kunde eine vollständig manuelle Erstellung ohne Einsatz KI-gestützter Werkzeuge wünscht, muss dies vor Beginn der Leistung ausdrücklich vereinbart werden.
Ein solcher Wunsch kann Einfluss auf:
- Leistungsumfang,
- Bearbeitungszeit
- und Vergütung
haben.
17. KI-Kennzeichnung bei Kundenprofilen
Bei Unternehmenseinträgen kann itsbetter Inhalte redaktionell oder technisch bearbeiten.
Eine pauschale Kennzeichnung jedes bearbeiteten Unternehmensprofils als „KI-generiert“ erfolgt nicht allein deshalb, weil bei der Erstellung oder Bearbeitung KI als Werkzeug eingesetzt wurde.
Soweit für einen konkreten Inhalt aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Kennzeichnung erforderlich ist, wird diese entsprechend vorgenommen.
18. Technische Kennzeichnung
Soweit technisch möglich und gesetzlich erforderlich, können KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte mit maschinenlesbaren Informationen zur Herkunft oder Erzeugung versehen werden.
Hierzu können beispielsweise entsprechende Metadaten oder technische Standards eingesetzt werden.
Die technische Kennzeichnung kann für Nutzer möglicherweise nicht unmittelbar sichtbar sein.
19. Änderungen der gesetzlichen Anforderungen
Die Regulierung künstlicher Intelligenz befindet sich in einer fortlaufenden Entwicklung.
Neue:
- EU-Verordnungen,
- nationale Vorschriften,
- Leitlinien,
- technische Standards,
- Verhaltenskodizes,
- behördliche Vorgaben
- oder gerichtliche Entscheidungen
können die Anforderungen an Transparenz und Kennzeichnung verändern.
itsbetter wird seine Prozesse und diese Richtlinie bei Bedarf entsprechend anpassen.
20. Verhältnis zu anderen Rechtstexten
Diese KI-Transparenzrichtlinie ergänzt unsere sonstigen rechtlichen Informationen.
Insbesondere gelten ergänzend:
- Datenschutzerklärung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrung
- Erstattungsrichtlinie
- Impressum
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten insbesondere die Angaben unserer Datenschutzerklärung.
21. Kontakt
Wenn Sie Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei itsbetter haben oder Informationen zu einem bestimmten KI-gestützten Inhalt wünschen, können Sie uns kontaktieren.
K&K CONNECT UG (haftungsbeschränkt)
Hangstraße 16
76599 Weisenbach
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7224 9942509
E-Mail: info@itsbetter.de
Website: www.kundkconnect.de
Stand: 09. August 2026
Stand dieser Fassung: 09. August 2026
Weitere rechtliche Hinweise
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